Elternmitarbeit

Im Bild sieht man fünf Hände, die sich aneinder festhalten.

Der Hort wird durch den gewählten Elternrat unterstützt. Dieser wird zum ersten Elternabend bestimmt. Der Elternrat wird in die Arbeit, Entscheidungen und Planungen unseres Hortes involviert und haben eine empfehlende und helfende Funktion. Ihre Aufgaben ergeben sich aus Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz.